Die Tandem-Professur

Die Tandem-Professur ist eine unterhälftige Qualifizierungsprofessur im Angestelltenverhältnis zum Erwerb noch fehlender Berufungsvoraussetzungen, wie ausreichende Praxiserfahrung, Lehrerfahrung oder eine beendete Promotion. Die Kosten für die Professur werden durch BMBF Fördermittel aufgebracht.

Ziel der Tandem-Professur

  • Gewinnung besonders geeigneter Fachkräfte insbesondere in schwer zu besetzenden Fachbereichen
  • Qualifizierung dieser Fachkräfte bis zur vollen Berufungsfähigkeit durch:
    • Praxiserfahrung außerhalb des Hochschulbereichs (laut LHG „mindestens fünfjährige berufliche Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.“)
    • Lehrerfahrung und hochschuldidaktische Qualifizierung (laut LHG „pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung oder durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in Hochschuldidaktik nachzuweisen ist“)
    • Fertigstellung der Promotion
  • Erhöhung der Diversität der Professor*innen an der DHBW

Für Bewerber*innen

Vorteile

  • Erwerb von Praxiserfahrung durch 60 % berufspraktische Tätigkeit bei Praxispartner
  • Erwerb von Lehrerfahrung und hochschuldidaktischen Qualifikationen durch 40 % Lehrtätigkeit an der DHBW
  • Vergütung analog W2, befristetes Angestelltenverhältnis für max. 4 Jahre
  • Erwerb der vollen Berufungsfähigkeit
  • Verknüpfung von Berufspraxis, Forschung und Lehre

Voraussetzungen

  • Interesse an einer dauerhaften DHBW-Professur
  • Mindestens eine fehlende Voraussetzung für die Berufungsfähigkeit:
    • keine abgeschlossene Promotion oder
    • keine ausreichende Berufspraxis oder
    • keine ausreichende Lehrerfahrung/didaktische Qualifikation
  • Wünschenswert: Erfahrungen mit Diversitätsaspekten und Interesse, die Diversität an der DHBW in Forschung und Lehre zu fördern

Für Unternehmen

Vorteile

  • Personalgewinnung, Personalentwicklung und Personalbindung für High-Potentials
  • Leuchtturmeffekt für das Unternehmen aber auch die gesamte Branche
  • Innovationschub für das Unternehmen: gemeinsame Forschungsthemen durch die unmittelbare Verbindung von Berufspraxis, Forschung und Lehre, Integration in Forschungsnetzwerke
  • Wissens- und Knowhowtransfer in das Unternehmen
  • Networking durch Hochschulnetzwerke
  • Finanzielle Förderung durch das BMBF (Förderquote für Personalkosten auf Seiten der Dualen Partner (50 % bei Klinikum und KMU, 25 % bei größeren Unternehmen)
  • Steigerung der Durchlässigkeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft/Sozialen Einrichtungen

Voraussetzungen

  • Unternehmen muss Bewerber*in den Erwerb der Berufungsvoraussetzungen ermöglichen (z.B. Unterstützung bei Promotionsverfahren durch entsprechende Freistellung o. ä.) 
  • Unternehmen sollte bereits Dualer Partner der DHBW sein oder es zeitnah werden.
  • Wünschenswert: Unternehmen sollte darstellen, wie man im Unternehmen und auch gemeinsam mit der DHBW das Thema Gender und Diversity fördert.

Haben Sie noch Fragen? Melden Sie sich unter: acc@dhbw.de

Projektförderung